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Barriere·freiheit in Leichter Sprache erklärt

Sie sind auf der Internet·seite der SHS – Struktur·holding Saar GmbH.
SHS ist die Abkürzung für Struktur·holding Saar.
Struktur·holding wird so ausgesprochen:
Struktur·hoelding.
Holding ist ein englisches Wort.
Das Wort bedeutet Beteiligung oder Verbund.

Das macht die SHS

Die SHS betreibt diese Internet·seite: www.strukturholding.de.
Auf dieser Internet·seite können die Menschen lesen:

  • So arbeitet die SHS.
  • Diese Firmen arbeiten mit der SHS zusammen.
  • So können die Menschen die SHS erreichen.
    Dafür gibt es ein Kontakt·formular.
    Sie haben das Kontakt·formular ausgefüllt?
    Dann kann ein Mitarbeiter von der SHS sie anrufen.
    Oder der Mitarbeiter kann Ihnen ein E-Mail schreiben.

Die SHS ist eine Firma.
Diese Firma gehört dem Land Saarland.
Die SHS will die Wirtschaft im Saarland fördern.
So soll das Saarland stark werden.

Die SHS hilft anderen Firmen.
Oder die SHS kauft Anteile von einer anderen Firma.
Das macht die SHS besonders bei diesen Aufgaben:

  • Bau von Straßen.
  • Bau von Wohnungen.
  • Herstellung von Wasser·stoff
  • Transport von Menschen und Sachen

Die SHS hilft auch den Gemeinden und den Land·kreisen.

Die SHS macht ihre Internet·seite barriere·frei.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Zum Beispiel: Eine Treppe ist ein Hindernis für die Rollstuhl·fahrer.
Alle sollen die Informationen auf dieser Internet·seite verstehen.
Dann ist die Internet·seite barriere·frei.
Dafür gibt es Gesetze.
Zum Beispiel gibt es diese Gesetze:

  • Eine spezielle Regel von der Europäischen Union.
    Diese Regel heisst so: EN 301549.
  • Saar·ländisches Behinderten – Gleichstellungs·gesetz.
    Die Abkürzung heisst so: SBGG
  • Barriere·freie – Informations·technik – Verordnung
    Die Abkürzung heisst so: BITV 2.0

Die SHS beachtet diese Gesetze.

Wo gibt es noch Barrieren?

Wir haben geschaut:
Wo sind noch Barrieren auf unserer Internet·seite?
Und was ist schon barriere·frei?
Hier ist das Ergebnis:
Diese Internet·seite erfüllt nur teilweise das Gesetz BITV 2.0.

Diese Informationen sind noch nicht barriere·frei:

  • Bei manchen Bildern fehlt die Beschreibung.
    Die Beschreibung kann ein spezielles Programm vorlesen.
    Das ist wichtig für Menschen die nichts sehen können.

 

  • Videos haben Untertitel.
    Der Untertitel ist ein Text unter den Bildern von dem Video.
    So können die Menschen lesen:
    Das sagen gerade die Schauspieler.

    Aber:

    Unsere Videos haben keine Bild·beschreibung.
    Bild·beschreibung bedeutet:
    Eine Stimme erklärt zum Beispiel:
  • Wie sieht der Schauspieler aus?
  • Welche Kleider hat der Schauspieler an?
    Bild·beschreibung heisst auch Audio – Deskription.
    Durch Audio – Deskription können blinde Menschen den Film besser verstehen.

 

  • Das ist nicht klar: Wie gehören die Informationen zueinander?
    Manche Menschen können dann die Information nicht verstehen.

 

  • Auf der Internet·seite sind Felder zum drauf·klicken.
    Diese Felder heissen Buttons.
    Das Wort wird so ausgesprochen: Battens.
    Buttons ist ein englisches Wort.
    Ein Button führt den Leser zu anderen Informationen.

    Aber:

    Die Menschen können die Buttons nicht immer gut erkennen.
    Zum Beispiel weil die Schrift auf den Buttons zu klein ist.
    Oder die Buttons sind zu klein.

 

  • Zum Teil können die Menschen die Schrift nicht gut erkennen.
    Weil die Schrift·farbe ähnlich ist wie der Hinter·grund.
    Das bedeutet auch: Der Kontrast ist zu klein.

 

  • Die Leser der Internet·seite
    können die Größe der Schrift verändern.
    Sie können die Schrift kleiner machen.
    Und sie können die Schrift grösser machen.
    Die Schrift grösser machen heisst auch: Zoomen.
    Das wird so gesprochen: Suhmen.
    Zoomen ist ein englisches Wort.

    Aber:

    Die Schrift ist ganz groß eingestellt?
    Dann passen die Information nicht mehr auf den Bildschirm.
    Oder die Wörter rücken zu dicht zusammen.
    So können die Menschen den Text nicht mehr gut lesen.

 

  • Mit der Tastatur können die Leser nicht alle Informationen öffnen.
    Mit dem Screen – Reader geht das auch nicht immer.
    Screen – Reader ist englische Sprache.
    Das wird so gesprochen: Skrien – Rieder.
    Der Screen – Reader ist ein Programm.
    Das Programm kann Texte auf Internet·seiten vorlesen.

 

  • Auf unserer Internet·seite gibt es einen Bilder-Slider.
    Slider ist ein englisches Wort.
    Es wird so gesprochen: Sleider.
    Ein Bilder – Slider ist ein kleines Programm.
    Das Programm zeigt mehrere Fotos hintereinander.
    Das macht das Programm automatisch.
    Der Bilder-Slider auf unserer Internet·seite hat keine Stopp -Taste.
    Manche Menschen können dann die Fotos nicht gut erkennen.

 

  • Eine Fokus·reihen·folge ist eine sinnvolle Reihen·folge.
    Eine sinnvolle Reihen·folge ist zum Beispiel so:
    1. Die Über·schrift
    2. Der Text zu der Über·schrift
    3. Ein Bild
    4. Die Bild·beschreibung zu dem Bild
    Die TAB-Taste auf der Tastatur von den Lesern steuert das.

    Aber:

    Wir haben das heraus·gefunden:
    Auf unserer Internet·seite
    klappt die Fokus·reihen·folge nicht immer.

 

  • Der Screen – Reader erkennt teilweise die Über·schriften nicht.
    Und der Screen – Reader kann nicht erkennen:
    Dieses Element ist nur zur Dekoration.

 

  • Manche Über·schriften auf unserer Internet·seite sind zu klein.
    Oder sie sind nicht deutlich genug.

 

  • Menschen machen manchmal am Computer Tipp·fehler.
    Zum Beispiel: Sie vertippen sich in unserem Kontakt·formular.

    Aber:

    Die Tipp·fehler sollen nicht falsch bleiben.
    Dafür gibt es spezielle Programme.
    Wir haben leider kein spezielles Programm dafür.
    Die Menschen müssen auf ihre Tipp·fehler noch selber aufpassen.

 

  • Unsere Internet·seite hat verschiedene Themen.
    Der Leser wechselt das Thema?
    Dann passiert das:
    Das neue Thema kommt sofort.
    Es gibt keinen besonderen Hinweis auf das neue Thema.
    Die Texte können auch in englischer Sprache erscheinen.
    Oder auch in französischer Sprache.
    Das können die Leser einstellen.

    Aber:
    Die Leser erhalten dann keinen besonderen Hinweis.
    Diese Hinweise wollen wir noch programmieren.
    Damit jeder Leser merken kann:
    Jetzt kommt ein anderes Thema.
    Oder: Jetzt kommt eine andere Sprache.

 

  • Wir haben auf unserer Internet·seite ein Kontakt·formular.
    Damit können die Menschen Nachrichten an uns schreiben.
    Die Menschen müssen verschiedene Felder ausfüllen.
    Die Beschriftung dieser Felder ist nicht deutlich genug.

 

  • Screen – Reader kann nur deutsche Texte gut vorlesen.
    Englische Texte spricht der Screen – Reader
    manchmal deutsch aus.

 

  • Viele Informationen sind nicht in Leichter Sprache geschrieben.

 

  • Auf unserer Internet·seite sind PDF – Dateien.
    Eine PDF – Datei kann jeder Computer öffnen.
    Zum Beispiel:
  • Apple Computer
  • Microsoft Computer
  • Smart – Phone
  • Tablet

    Aber
    :
    Diese Dateien sind noch nicht barriere·frei.
    Sie wollen die barriere·freien PDF – Dateien bekommen?
    Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an diese Adresse:
    info@strukturholding.de
    Wir schicken Ihnen dann die barriere·freien PDF – Dateien zu.

Das wollen wir noch machen

Wir machen die Internet·seite neu.
Dann soll auch alles barrierefrei sein.
Das wollen wir noch in dem Jahr 2025 machen.

So wurde diese Barriere·freiheits – Erklärung geschrieben

Dieser Text wurde am 4. Juli 2025 geschrieben.
Der Text wurde am 4. Juli 2025 überprüft.
Die Bewertung unserer Internet·seite haben wir selber geschrieben.

So können Sie uns Barrieren melden.

Sie haben Barrieren auf unserer Internet·seite gefunden?
Dann schreiben Sie uns einen Brief an diese Adresse:
SHS Strukturholding Saar GmbH
Balthasar – Goldstein – Strasse 31
66131 Saarbrücken
Oder: Sie schreiben uns eine E-Mail.
Das ist unsere E-Mail·adresse: info@strukturholding.de
Sie wollen uns anrufen?
Dann wählen Sie diese Nummer: 06893 – 9899600

Das Durch·setzungs·verfahren

Für dieses Verfahren gibt es Gesetze und Regeln.
Zum Beispiel:

  • SBGG §12 Nummer 2
  • BITV 2.0

Diese Regeln und Gesetze sagen:
Sie dürfen sich beschweren.
Zum Beispiel:
Sie melden uns eine Barriere.
Und Sie sind nicht zufrieden mit unserer Antwort
Oder wir reagieren nicht.
Dann dürfen Sie sich hier beschweren:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Franz – Josef – Röder – Strasse 23
66119 Saarbrücken
E-Mail: barrierefreiheit@soziales.saarland.de
Das ist die Internet·seite der Durch·setzungs·stelle:
Landesfachstelle Barrierefreiheit Saarland – saarland.de